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   BSG, 31.03.2016 - B 1 KR 135/15 B   

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https://dejure.org/2016,11141
BSG, 31.03.2016 - B 1 KR 135/15 B (https://dejure.org/2016,11141)
BSG, Entscheidung vom 31.03.2016 - B 1 KR 135/15 B (https://dejure.org/2016,11141)
BSG, Entscheidung vom 31. März 2016 - B 1 KR 135/15 B (https://dejure.org/2016,11141)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 18/11 R

    Erstattung der Kosten für Klimaheiltherapien in Jordanien durch die gesetzliche

    Auszug aus BSG, 31.03.2016 - B 1 KR 135/15 B
    Sie ist mit ihrem Begehren, 5337, 01 Euro Kosten zweier selbst verschaffter Therapien am Toten Meer (24.5 - 14.6.2006 und 28.5. - 18.6.2007: Baden im Toten Meer, Anwendung von Pseudokatalase-Creme als Antioxidans, Sonnenlichtexposition, organisiert und ärztlich verantwortet von der Dermatologin Prof. Dr. S. ; Unterbringung im Dead Sea Medical Center/Dead Sea Spa Hotel; im Folgenden: Kombinationsbehandlung) bei der Beklagten und in den Vorinstanzen auch nach Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG (BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 7; vgl auch BSG Urteil vom 6.3.2012 - B 1 KR 18/11 R - Juris = NZS 2012, 783 [BSG 06.03.2012 - B 1 KR 18/11 R] ) erfolglos geblieben.
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 31.03.2016 - B 1 KR 135/15 B
    Wer eine Nichtzulassungsbeschwerde auf den Zulassungsgrund des Verfahrensfehlers stützt, muss zu seiner Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dartun, also die Umstände schlüssig darlegen, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (stRspr, vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 36; BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 13 RdNr 4 mwN).
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